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Asylverfahren

Asylverfahren

Die Genfer Flüchtlingskonvention und das Protokoll von 1967 legen fest, wer im Sinne der internationalen Abkommen ein Flüchtling ist.
Welches Verfahren für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft anzuwenden ist, regeln sie nicht. Es bleibt daher den Staaten überlassen, wie sie das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gestalten. In Deutschland geschieht das im Asylverfahren, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird.

Die Asylverfahren unterscheiden sich weltweit teilweise erheblich voneinander: Einige Staaten haben Verfahren etabliert, die speziell zu diesem Zweck geschaffen wurden. Andere Staaten stellen die Flüchtlingseigenschaft im Rahmen von ad-hoc Verfahren fest, wenn die Situation es erfordert. Aus Sicht des internationalen Flüchtlingsschutzes sollen die Verfahren bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Hierbei ist vor allem die besondere Lage, in der sich Schutzsuchende befinden zu berücksichtigen.

Das deutsche Asylverfahren ist durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem der Europäischen Union geprägt, das zahlreiche Mindeststandards für das Verfahren festlegt. In Deutschland entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Asylantrag in einem speziell geregelten Verfahren. UNHCR arbeitet mit dem BAMF zusammen, um die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention zu beobachten und den Schutz von Flüchtlingen zu fördern.