Schließen sites icon close
Search form

Nach einer Länderseite suchen.

Länderprofil

Länderseiten

Asyl und anderer Schutz

Asyl und anderer Schutz

Wer Schutz erhält, darf sich auch nach Abschluss des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten.
Es gibt verschiedene Grundlagen auf denen einer Person Schutz zugesprochen werden kann. Die Schutzformen haben unterschiedliche Voraussetzungen und damit verbundene Rechte. Entscheidend sind die Gründe, warum ein Antragsteller nicht in seine Heimat zurückkehren kann.

Die Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes bildet auch heute noch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Protokoll von 1967. Darin ist festgelegt aus welchen Gründen eine Person als Flüchtling anzuerkennen ist.

Dieser Schutz wird durch weitere internationale und nationale Schutzvorschriften ergänzt. In Deutschland prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob ein Antragsteller einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Schutzes hat.

Hierbei hält es sich an eine festgelegte Prüfabfolge, die sowohl internationalen Flüchtlingsschutz, europäischen subsidiären Schutz als auch nationalen Schutz aus humanitären Gründen umfasst. Durch die Zuerkennung einer Schutzform entsteht ein vorübergehendes Bleiberecht. Liegen die jeweiligen Voraussetzungen nicht vor, lehnt das Bundesamt den Asylantrag ab.